Verkäufer-Garantiebedingungen der hm-sat GmbH für technische Geräte

§ 1 Garantiezeit und -gegenstand

Hm-sat GmbH, Waidhauser-Strasse 3, 92648 Vohenstrauß, Germany, gibt zwischen 2 und 6 Jahren Garantie auf technische Geräte, sofern dies in der Beschreibung oder Werbung zum jeweiligen Produkt so angegeben ist. Die für das einzelne technische Gerät geltende Garantiezeit ergibt sich jeweils konkret aus der Produktangabe oder der Werbung (z.B. „Garantie auf die Funktionsfähigkeit des Geräts: 3 Jahre“).

Beginn der Garantiezeit ist das Datum der Übergab der Kaufsache an den Käufer. Beim Versendungskauf beginnt die Garantiezeit mit der Übergabe der Kaufsache an die zur Versendung beauftragte Person.

Diese Garantie besteht neben der gesetzlichen Gewährleistung aus dem Kaufvertrag und schränkt diese in keinster Weise ein (siehe genauer auch § 5).

Sofern keine gesetzliche Gewährleistung gegeben wäre, weil kein Sachmangel im Sinne des Gesetzes an der Kaufsache vorliegt, besteht auch kein Garantieanspruch.

Erbrachte Garantieleistungen bewirken weder eine Verlängerung der Garantiefrist, noch setzen sie eine neue Garantiefrist in Lauf. Die Garantiefrist für eingebaute Ersatzteile endet mit der Garantiefrist für das ganze Gerät.

§ 2 Garantieumfang

Tritt während des Garantiezeitraums am verkauften Produkt ein Sachmangel im Sinne des § 434 BGB auf, so muss dem Verkäufer dieser Umstand unter Vorlage des Kaufbelegs schriftlich oder in Textform (z.B. per E-Mail) mitgeteilt werden. Die Anschrift des Verkäufers (=Garantiegebers) lautet:

Hm-sat GmbH, Waidhauser-Strasse 3, 92648 Vohenstrauß

info@hm-sat.de

Die Garantieleistung wird in einer Weise erbracht, dass die mangelhafte Kaufsache nach Wahl des Verkäufers unentgeltlich nachgebessert (= Nachbesserung) oder durch mangelfreie Ware ersetzt wird (= Nachlieferung).

Die Garantie erstreckt sich nicht auf leicht zerbrechliche Teile wie z.B. Glas oder Kunststoff bzw. Glühlampen.

Eine Garantiepflicht wird nicht ausgelöst durch geringfügige Abweichungen von der Soll-Beschaffenheit, die für Wert und Gebrauchstauglichkeit des technischen Gerätes unerheblich sind, oder durch Schäden aus anomalen Umweltbedingungen oder sachfremden Betriebsbedingungen oder wenn das technische Gerät sonst mit ungeeigneten Stoffen in Berührung gekommen ist. Ebenso kann keine Garantie übernommen werden, wenn die Mängel am technischen Gerät auf Transportschäden, die nicht vom Verkäufer zu vertreten sind, nicht fachgerechte Installation und Montage, Fehlgebrauch, eine nicht übliche Nutzung, mangelnde Pflege oder Nichtbeachtung von Bedienungs- oder Montagehinweisen zurückzuführen sind.

Diese Garantiebedingungen gelten für in Deutschland gekaufte Geräte. Werden Geräte ins Ausland verbracht, die die technischen Voraussetzungen (z.B. Spannung, Frequenz, etc.) für das entsprechende Land aufweisen und die für die jeweiligen Klima- und Umweltbedingungen geeignet sind, gelten diese Garantiebedingungen auch, soweit der Verkäufer auch in das entsprechende Land technische Geräte in einem organisierten Vertriebs- oder Absatzsystem verkauft.

Die Erstattung von Aufwendungen und/oder weitergehenden Ansprüchen, z.B. für Aus- und Einbau und/oder Überprüfung entsprechender Teile, sowie entgangener Gewinn und/oder Schadensersatz, sind von der Garantie ausgeschlossen.

Ausgetauschte Teile gehen in das Eigentum des Verkäufers über.

§ 3 Verpflichtungen des Käufers im Garantiefall

Tritt der Garantiefall ein, so ist der Verkäufer hierüber unverzüglich schriftlich oder per E-Mail (info@hm-sat.de) in Kenntnis zu setzten. Die Vorlage der Rechnung ist notwendig, um einen Garantieanspruch geltend machen zu können.

§ 4 Erlöschen der Garantie

Die Garantie erlischt, wenn der Käufer oder ein Dritter, dessen Handlungen dem Käufer zugerechnet werden müssen, die Ware nicht bestimmungsgemäß gebraucht. Insbesondere erlischt der Garantieanspruch, wenn Reparaturen oder Eingriffe von Personen vorgenommen werden, die hierzu vom Verkäufer nicht ermächtigt sind, oder wenn die technischen Geräte mit Ersatzteilen, Ergänzungs- oder Zubehörteilen versehen werden, die keine Originalteile sind und dadurch ein Defekt verursacht wird.

§ 5 Gewährleistung

Neben der Garantie behält der Käufer die gesetzlichen Gewährleistungsrechte gegenüber dem Verkäufer, die durch die Garantiebedingungen nicht eingeschränkt werden. Im Rahmen der gesetzlichen Gewährleistung hat der Käufer zunächst nach seiner Wahl Anspruch auf Nachbesserung oder Ersatzlieferung (zusammen „Nacherfüllung“ genannt). Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Käufer grundsätzlich nach seiner Wahl Herabsetzung der Vergütung (Minderung), Rückgängigmachung des Vertrags (Rücktritt) oder Schadensersatz statt der Leistung verlangen. Die Gewährleistungsfrist für Verbraucher beträgt zwei Jahre ab Ablieferung der Ware. Die genaue Ausgestaltung der gesetzlichen Rechte befindet sich in §§ 434 ff. BGB.

Vohenstrauß, den 08.05.2017